Die BEGECA hat mit einer Reihe von Herstellern Rahmenverträge zum vergünstigten Bezug von Fahrzeugen abgeschlossen. Dabei wird in der Regel unterschieden, ob das Fahrzeug direkt auf die berechtigte Einrichtung oder auf einen dienstwagenberechtigten Mitarbeitenden zugelassen wird.
Bei Zulassung auf die Einrichtung reicht die Anforderung per Email an service@begeca.de unter Angabe der exakten Adresse, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, aus. Mediziner, Pflegedienste u. Ä. teilen uns bei der Anforderung bitte mit, wie sie mit den Krankenkassen abrechnen (z.B. Institutionskennzeichen).
Bei Zulassung auf einen Mitarbeitenden benötigen wir zusätzliche Informationen, die Sie in die Formulare (siehe unten) bitte eintragen. Diese dann ebenfalls an service@begeca.de.
Die Abrufscheine bekommen Sie dann umgehend, ebenfalls per Email, zugeschickt!
Unter untenstehenden Links finden Sie eine Auflistung unserer Vertrags- und Premiumpartner und eine detaillierte Aufstellung der Nachlässe.
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